Verbot von Pyrotechnik an Silvester und Neujahr im Bereich der Altstadt
Grundlage ist Allgemeinverfügung von 2019 Für die Bereiche Altstadt, Ortspitze und Niederhaus besteht am 31. Dezember 2025und 1. Januar 2026 ein Pyrotechnikverbot. Grundlage dafür ist gemäß der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Allgemeinverfügung der Stadt Passau ausdem Jahr 2019, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesem sensiblenBereich an Silvester beziehungsweise am Neujahrstag verbietet. Dadurch sollen diebesonders brandempfindlichen und historisch wertvollen Gebäude…
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